Vereinfachte Regelungen bei ALV werden verlängert
Mehrstunden, die ausserhalb von Kurzarbeitsphasen aufgebaut werden, sollen weiterhin vorübergehend nicht von den Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen. Dies hat der Bundesrat am 26. August 2020 beschlossen. Zudem wird das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Diese Regelung gilt somit bis Ende Jahr.
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