Vorübergehende Schutzmassnahmen im Asylbereich verlängert
Anfang April hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit hat er sichergestellt, dass einerseits der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährt ist und andererseits die Kernfunktionen des Asylsystems aufrechterhalten und die Asyl- und Wegweisungsverfahren weiterhin durchgeführt werden können. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 26. August 2020 bis Ende Juni 2021 verlängert.
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