Anleitung zur Beurteilung familienrechtspsychologischer Gutachten
Bei familienrechtspsychologischen Gutachten fehlt es an verbindlichen Kriterien. Vorliegend soll eine Grundlage und Befähigung zur Beurteilung der Qualität von entsprechenden Gutachten geschaffen werden, welche den nicht psychologisch geschulten Auftraggebern erlaubt, Erwartungen an die Abklärung und Verschriftlichung von Gutachten zu formulieren und die Beweiswürdigung von Empfehlungen zu vollziehen. Neben ausgewählten rechtlichen Aspekten wird aufgezeigt, was die Psychologie effektiv leisten kann und was nicht. Ausserdem zielt der Artikel auch darauf ab, die als Gutachter tätigen Fachpersonen zu einer einheitlichen Arbeitsweise einzuladen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sozialberichte oder Gutachten?
- 3. Unterschied zwischen Anhörung und Untersuchung
- 4. Ausgewählte rechtliche Aspekte des Gutachtens in Kinderbelangen
- 4.1. Allgemeines
- 4.2. Fachliche Qualifikationen der sachverständigen Person
- 4.3. Instruktion der sachverständigen Person durch das Gericht
- 4.4. Materielle Voraussetzungen eines Gutachtens: Verlässlichkeit
- a. Schlüssigkeit
- b. Nachvollziehbarkeit
- c. Vollständigkeit
- 4.5. Folgen der Nichterfüllung der materiellen Voraussetzungen
- 4.6. Freie Beweiswürdigung des Gutachtens durch das Gericht
- 4.7. Exkurs: sog. Überschiessende Beweisergebnisse
- 4.8. Privatgutachten («Parteigutachten») im Besonderen
- 4.9. Obergutachten (weiteres Gutachten)
- 5. Psychologische Überlegungen und Ausführungen zum Gutachten
- 5.1. Was ist ein «gutes» Gutachten?
- 5.1.1. Psychometrische Gütekriterien eines Gutachtens
- a. Objektivität
- b. Reliabilität
- c. Validität
- d. Objektivitäts-Validitäts-Dilemma
- 5.2. Zur Auftragserteilung eines Gutachtens
- 5.2.1. Fragen
- 5.2.2. Zusatzfragen
- 5.3. Zur formalen Beurteilung eines Gutachtens
- 5.3.1. Gutachtensstruktur
- a. Sachverhalt und Aktenlage
- b. Fragen des Auftraggebers
- c. Auflistung der getätigten Untersuchungen
- d. Protokollierung der Untersuchungen
- e. Befunde
- f. Diskussion der Befunde
- g. Beantwortung der Fragen
- 5.4. Umgang mit Unschärfe
- 6. Pekuniäre Überlegungen betr. familienrechtspsychologischen Gutachten
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