Verlängerung der Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs
Einzelne Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs sind weiterhin notwendig und werden daher verlängert. Das Parlament hat im Rahmen des Covid-Gesetzes die Schaffung der dafür notwendigen Grundlage gutgeheissen. Um eine nahtlose Weiterführung zu gewährleisten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 die Verlängerung der Verordnung Justiz und Verfahrensrecht verabschiedet. Gleichzeitig werden die Regelungen der veränderten epidemiologischen Lage angepasst. Sie gelten längstens bis am 31. Dezember 2021.
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