Strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen sind, wird neu reguliert. Für fünf besonders problematische Pflanzenschutzmittel gilt ab 2021 ein Ausfuhrverbot. Die Ausfuhr der restlichen Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist in Zukunft bewilligungspflichtig und bedarf einer vorgängigen Zustimmung des Einfuhrstaates. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in diesem Sinn angepasst. Sie tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
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