Vorschriften zu privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland vereinheitlicht
Einheitliche Begriffe, ein neuer Konsultationsmechanismus, klare Zuständigkeiten: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) angepasst.
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