Sicherstellung für Remo Stoffels Steuern ist zu Recht erfolgt
BGer – Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden hat zu Recht verfügt, dass ein Betrag von 50 Millionen Franken zur Bezahlung der Steuern vom Immobilienunternehmer Remo Stoffel sicherzustellen ist. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bündners abgewiesen. (Urteil 2C_523/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare