Italienisches Gruppenersuchen um Steueramtshilfe ist zulässig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von zwei italienischen Steuerpflichtigen ab und bestätigt, dass die sie betreffenden Bankdaten an die italienische Steuerbehörde übermittelt werden können. Das italienische Gruppenersuchen um Steueramtshilfe betreffend einige sogenannte «renitente italienische Steuerpflichtige», die gestützt auf ein Verhaltensmuster identifiziert wurden, ist zulässig. (Urteil A-1296/2020)
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