Coronavirus: Bundesgericht schreibt Heimarbeit vor
Das Bundesgericht schreibt für die Richter und die Mitarbeitenden entsprechend den neuen Massnahmen des Bundesrates Heimarbeit vor. Besonders gefährdete Personen bleiben zu Hause und verrichten wenn möglich Heimarbeit. Der Normalbetrieb des Bundesgerichts wird beibehalten. Richter, Personal und Teilnehmende an öffentlichen Urteilsberatungen müssen in den Gebäuden des Bundesgerichts eine Maske tragen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare