Sozialplanpflicht: Probleme in der Praxis
Seit 2014 ist eine Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen in Grossunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Sozialplanpflicht ist bis heute allerdings aus unterschiedlichen Gründen praktisch nicht angewandt worden: Die Grossbetriebe entlassen meist filialweise und behaupten, jede einzelne Filiale müsse das Quorum erfüllen. Um dies zu widerlegen, müssten die Arbeitnehmer ein Schiedsgericht bestellen, was zu zeitaufwändig und zu teuer ist. Die Betriebe, die das Quorum erfüllen, sind praktisch nur in der Industrie zu finden und unterstehen meist bereits einer Sozialplanpflicht aus einem GAV. Die Präsentation zeigt die Problemfelder de lege lata auf und macht Lösungsvorschläge de lege ferenda.
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