Spitalverband Limmattal: Umkleidezeit muss nicht bezahlt werden
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von vier Angestellten aus dem Pflegebereich des Spital Limmattals abgewiesen. Sie forderten, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt. Die bisher gelebte Praxis hält das Bundesgericht jedoch durchaus für «fraglich». (Urteil 8C_514/2020)
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