Die «never ending story» der Eigenmietwertbesteuerung
Im Parlament ist ein ausgearbeiteter Gesetzesvorentwurf der WAK-S hängig, der den Eigenmietwert einer Liegenschaft, die als Hauptwohnsitz dient, sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene abschaffen möchte. Gleichzeitig wird dem Eigentümer die Möglichkeit entzogen, Instandhaltungs- und Renovierungskosten für neu erworbene Immobilien, sowie Versicherungsprämien und Verwaltungskosten gegenüber Dritten geltend zu machen. Der Eigenmietwert von privat genutzten Zweitwohnungen bleibt steuerpflichtig. Der Vorschlag widerspricht dem Grundsatz der horizontalen Gleichbehandlung, ohne dass ein gerechtfertigter sachlicher Grund vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. De lege lata: die Besteuerung des Eigenmietwerts
- 2.1. Die gesetzlichen Grundlagen
- 2.2. Die Natur des Eigenmietwerts und die verfassungsrechtlichen Schranken
- 3. De lege ferenda: die Abschaffung des Eigenmietwerts für die Hauptwohnungen
- 3.1. Der Inhalt des Vorentwurfs
- 3.2. Kritische Würdigung
- 3.2.1. Die Vereinfachung des Steuersystems und die interkantonale Steuerausscheidung
- 3.2.2. Die ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau
- 3.2.3. Die Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung für die Zweitwohnungen
- 3.2.4. Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen
- 3.2.5. Der Ersterwerberabzug
- 3.2.6. Steueroptimierung vs. Steuerumgehung
- 3.3. Die Entscheide der WAK-S nach dem Vernehmlassungsverfahren
- 4. Schlussfolgerungen
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