Abbau von Reserven in der Krankenversicherung
Die Reserven der Krankenversicherungen sollen zugunsten der Versicherten abgebaut werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) verabschiedet. Sie präzisiert die Voraussetzungen für den freiwilligen Abbau von Reserven und die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen durch die Versicherer. Die zulässige Mindesthöhe für einen Abbau der Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung wird gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und wird zum ersten Mal im Rahmen der Prämienbewilligung 2022 umgesetzt.
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