Tätigkeitsbericht 2020 der AB-BA
Nach der Kündigung des ehemaligen Bundesanwalts hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte bei der Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktion begleitet. Gegenüber der Bundesanwaltschaft formulierte die AB-BA im Berichtsjahr zwei Weisungen und elf Empfehlungen. Für die AB-BA ist eine Stabilisierung der Bundesanwaltschaft erkennbar.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare