Unterbringung in JVA Pöschwies zurzeit noch gerechtfertigt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines schweizweit bekannt gewordenen jungen Mannes ab, mit dem dieser seine Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in ein Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich beantragt hat. Angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles lässt sich seine Unterbringung in der JVA Pöschwies zum Vollzug von Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zurzeit noch rechtfertigen. (Urteil 1B_52/2021)
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