Uber Switzerland muss für UberPop-Fahrer keine AHV-Beiträge zahlen
BGer – Die Fahrdienst-Plattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Zürich abliefern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_692/2020)
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