Das Legalitätsprinzip und die Strafnorm Art. 10f Abs. 1 Covid-19-Verordnung 2
Das in Art. 1 StGB verankerte materielle Legalitätsprinzip bildet ein fundamentales Prinzip eines Rechtsstaates. Nachdem der Bundesrat in der Covid-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 den Straftatbestand von Art. 10f Abs. 1 erlassen hatte, wurden Zweifel geäussert, ob dieser Straftatbestand unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips eine hinreichende Rechtsgrundlage für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bildet. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit dieser Frage und nimmt dabei auf einzelne nicht veröffentlichte erstinstanzliche Gerichtsentscheide Bezug.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Geldstrafen erfordern ein Gesetz im formellen Sinne
- III. Ausnahme vom Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage bei der Covid-19-Verordnung 2?
- A. Keine Delegationsnorm
- B. Notrechtliche Rechtssetzungsbefugnis?
- a. Covid-19-Verordnung 2 als unselbstständige oder selbstständige Verordnung?
- b. Auswirkung des unselbstständigen Charakters der Covid-19-Verordnung 2 auf deren Art. 10f Abs. 1
- c. Art. 185 Abs. 3 BV als Grundlage?
- IV. Quintessenz
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