Bundesgericht bestätigt Urteil wegen versuchter Anstiftung zu Mord
BGer – Ein Freiburger, der seine Ehefrau hat umbringen lassen wollen, wird wegen versuchter Anstiftung zu Mord verurteilt. Er muss seine Freiheitsstrafe von zehn Jahren absitzen. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_776/2020)
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