Recension : Commentaire sur la propriété par étages
Kürzlich ist der bewährte Kommentar zum Stockwerkeigentum in 4. Auflage von Amédéo Wermelinger erschienen. Die Begründung von Stockwerkeigentum wurde mit dem Inkrafttreten des ZGB (1912) verboten und erst wieder mit einer Ergänzung des Immobiliarsachenrechts ab 1. Januar 1965 zugelassen. Der aktuell nachgeführte Kommentar umfasst die Entwicklung, Rechtsetzung und Rechtsprechung des Stockwerkeigentums der letzten 55 Jahre.
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