Zuger Obergericht verweigert zu Unrecht Einsicht in Urteile
BGer – Das Obergericht Zug hat einem Mann die Einsicht in verschiedene Urteile aus dem Bereich des Familienrechts zu Unrecht verweigert. Dies hat das Bundesgericht entschieden und dabei die Wichtigkeit des Prinzips der Justizöffentlichkeit betont. (Urteil 1C_307/2020)
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