Weitere Infos vor Auslieferung eines Ex-Bankers an Russland nötig
BStGer – Das Bundesamt für Justiz muss auf Geheiss des Bundesstrafgerichts den Gesundheitszustand eines ehemaligen Bankers untersuchen, dessen Auslieferung Russland beantragt hat. Laut Gericht ist anhand der bestehenden Akten unklar, ob der Mann in Haft gehalten werden kann. (Beschluss RP.2021.58)
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