Die «Ehe für alle» tritt am 1. Juli 2022 in Kraft
Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 beschlossen, die Vorlage zur «Ehe für alle» auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
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