Anpassungen im Bundespersonalrecht
An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat eine Revision des Bundespersonalrechts genehmigt. Es handelt sich dabei um Anpassungen und Präzisierungen unter anderem im Bereich des Mutterschaftsurlaubs sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung.
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