Centre Migros à Vevey : Constantin n’était pas courtier
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Christian Constantin AG ab. Diese hatte vom Bauherrn des Gebäudekomplexes in Vevey (VD), in welchem sich das Migros-Zentrum befindet, Maklerprovisionen gefordert. (Urteil 4A_80/2021) (el)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare