Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne
Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2025.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare