Festsetzung amtliche Werte in Bern: Beschwerde gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gut. Die fragliche Bestimmung, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstösst gegen das Steuerharmonisierungsgesetz und kann auch nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden. Das Bundesgericht hebt die fragliche Bestimmung auf. (Urteil 2C_418/2020)
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