Berufungskammer bestätigt Schuldsprüche wegen Al-Qaïda Propaganda
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht zwei Mitglieder des Vorstandes eines Vereins wegen Widerhandlungen gegen das Al-Qaïda/IS-Gesetz schuldig. Die Beschuldigten haben durch die Veröffentlichung und Bewerbung zweier Videos Propaganda für Al-Qaïda betrieben. (Urteil CA.2020.22)
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