Einsatz von Keylogger-Software zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat den Einsatz eines software-basierten Keyloggers zur Aufzeichnung der Tastatureingaben eines Verdächtigten in einer Drogenermittlung bewilligt. Es hat die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gutgeheissen. Als «technisches Überwachungsgerät» im Sinne des Gesetzes kann neben einem physischen Keylogger auch entsprechende Software gelten. (Urteile 1B_132/2020 und 1B_184/2020)
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