Partner angezündet: Vierjährige Freiheitsstrafe für Täter
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eventualvorsätzlicher Tötung bestätigt, der 2015 seinen damals eingetragenen Partner mit Brennsprit übergoss und anzündete. Das Kantonsgericht Luzern verhängte Anfang 2021 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. (Urteil 6B_1009/2021)
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