Stieftochter missbraucht: Mehrjährige Freiheitsstrafe bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine 14-jährige Stieftochter sexuell missbrauchte. Er verlangte die Aufhebung seiner Verurteilung durch das Luzerner Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten und stattdessen einen Freispruch. (Urteil 6B_634/2020)
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