Sex unter Geschwistern: St. Galler Justiz muss Fall neu prüfen
BGer – Die St. Galler Anklagekammer muss sich ein zweites Mal mit einem Fall befassen, in dem es um sexuelle Handlungen zwischen einem Jungen mit seiner eineinhalb Jahre jüngeren Schwester geht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_968/2021)
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