Pädophiler wird trotz geringer Therapiefähigkeit nicht verwahrt
BGer – Ein mehrfach verurteilter Pädophiler wird nicht verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Anordnung einer weiteren stationären therapeutischen Massnahme bestätigt. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verlangte die Verwahrung des Mannes. (Urteil 6B_1093/2021)
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