Regulierungsvorgaben für die umweltbezogene Produkteanpreisung
Das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot im Kontext umweltschutzbezogener Deklarationen, Anpreisungen und Werbematerialien
Für lebensmittelrechtliche Deklarationen besteht mit dem Täuschungsverbot nach Art. 18 LMG eine gesetzliche Grundlage, gemäss welcher Anpreisungen einem strikten Tatsachengebot unterstellt sind. Die Anpreisung von Lebensmitteln (und teilweise auch sonstigen Gütern) bildet hierbei nicht selten für die Konsumentinnen und Konsumenten eine entscheidende Grundlage für deren Kaufentscheid. Besonders in jüngster Zeit hat sich die Anpreisung von Lebensmitteln mit umweltbezogenen Angaben als gängiger Trend erwiesen. Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Problematik der Anbringung umweltbezogener Anpreisungen aus rechtlicher Sicht beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitende Bemerkungen
- II. Definition und Bedeutung von Eco-Claims
- III. Vorgaben des schweizerischen Lebensmittelrechts
- A. Lebensmittelrechtliches Täuschungsverbot
- B. Eco-Claims im Bereich der Kennzeichnung
- 1. Problematik von Eco-Claims im Zusammenhang mit dem Täuschungsverbot
- 2. Vermeidung der Täuschungsgefahr durch rechtsrelevante Präzisierungen
- C. Green Claims im Bereich der Werbung
- D. Vollzugsmassnahmen und Rechtsfolgen
- IV. Flankierende Bestimmungen des Lauterkeitsrechts
- A. Lauterkeitsrechtliches Täuschungsverbot
- B. Rechtsfolgen
- V. Soft Law
- A. Bedeutung der ICC-Vorgaben
- B. Relevante Vorgaben für Eco-Claims
- VI. Abschliessende Bemerkungen/Zusammenfassung
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