Bundesverwaltungsgericht muss Praxis bei Anonymisierung überprüfen
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss seine Praxis für die Anonymisierung von Urteilen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste überprüfen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwalts gutgeheissen, der Herausgeber einer Fachpublikation ist und die ungeschwärzte Version dieser Entscheidungen einsehen wollte. (Urteil 1C_642/2020)
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