E-Voting: Neue rechtliche Grundlagen treten in Kraft
Für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Er hat zudem davon Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Auf dieser Grundlage können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, dass sie im Rahmen des Versuchsbetriebes E-Voting anbieten.
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