Waadtländer Strafvollzugsgesetz verletzt die Rechtsweggarantie
BGer – Das Waadtländer Strafvollzugsgesetz widerspricht der in der Bundesverfassung garantierten Rechtsweggarantie, gemäss der jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch hat auf eine Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Den Mangel hat ein unterdessen entlassener Insasse einer Vollzugsanstalt in Orbe VD mit seinem Gang ans Bundesgericht ans Licht gebracht. (Urteil 6B_887/2021)
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