Stadt Zürich haftet nicht für Tramunfall mit Fussgänger
BGer – Die Stadt Zürich haftet nicht für den schweren Unfall eines Mannes mit einem Tram der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Er war an einer Tramhaltestelle gestanden – den Blick auf sein Mobiltelefon gerichtet – als er unvermittelt und ohne nach links zu schauen den Gleisbereich betrat und vom Tram erfasst wurde. Da ein grobes Verschulden des Verletzten vorliegt, wird die Stadt Zürich von ihrer eisenbahnrechtlichen Haftpflicht entlastet. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Stadt Zürich gut und hebt den Entscheid des Zürcher Obergerichts auf. (Urteil 4A_179/2021)
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