EU-Verordnung über Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Inkraftsetzung der rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), unter dem Vorbehalt der Erwahrung der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, per 1. September 2022 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Die Anpassungen umfassen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, des Zollgesetzes, des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie der Ausführungsbestimmungen zur Beteiligung der Schweiz an Frontex.
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