Facebook-Post gegen Berset: Beschuldigter ficht Strafbefehl an
BStGer – Die Bundesanwaltschaft muss die Einsprache eines Mannes gegen einen Strafbefehl behandeln, der vergangenes Jahr auf seinem Facebook-Konto einen Post veröffentlichte, in dem er Bundesrat Alain Berset beschimpfte. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Beschluss BB.2021.192)
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