Freispruch vom Vorwurf der Verübung eines Sprengstoffanschlags
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht die erstinstanzlich für schuldig befundene Beschuldigte zweitinstanzlich vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur Verübung eines Sprengstoffdelikts (Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht nach Art. 224 StGB) aufgrund ungenügender Beweise in dubio pro reo frei. Die gegen sie erstinstanzlich in den Nebenpunkten ausgefällten Schuldsprüche im Zusammenhang mit ihrem Verhalten an Demonstrationen hatte die Beschuldigte bereits akzeptiert. (Urteil CA.2022.4)
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