Analyse des «technisch Machbaren»
Das Datenschutz-Recht bezweckt weder den Schutz von «Daten», noch von «Silos» und «Daten-Ökosystemen» noch des «technisch Machbaren», sondern von Menschen und deren Recht auf ein privates und selbstbestimmtes Leben. Der Datenschutz braucht deshalb engagierte Juristinnen, die intervenieren, wenn begriffliche Allgemeinplätze wie «Datensilo» und «Daten-Ökosystem» zum Passepartout für beliebig unbestimmte Visionen erhoben werden. Intervenieren heisst, von der verbindlichen Sprache des Rechts mutig Gebrauch zu machen, die Risiken für das private und selbstbestimmte Leben aufzuzeigen und Verantwortlichkeiten zu benennen.
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