Zuständigkeit des SEM bei Einreiseverboten
BVGer – Seitdem die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» in Kraft getreten sind, hat sich die Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration im Bereich der Einreiseverbote geändert. Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Zuständigkeit in einem aktuellen Urteil. (Urteil F-1776/2019)
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