Affäre Ambros Baumann: Beschwerde der Bank Julius Bär gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bank Julius Bär in einem Rechtsstreit mit rund 40 Anlegern gutgeheissen. Die Opponenten sind Geschädigte des mittlerweile verstorbenen Finanziers Ambros Baumann und dessen Schneeballsystem. Die Betroffenen rügten, die Bank habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie die dubiosen Transaktionen des Basler Geschäftsmannes nicht aufdeckte. (Urteil 4A_603/2020)
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