Wohnraumförderung BS: Beschwerde teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung des Kantons Basel-Stadt teilweise gut. Es hebt die Bestimmung auf, wonach die in Zeiten von Wohnungsnot erforderliche Bewilligung zum Umbau, zur Renovation oder zur Sanierung einer Liegenschaft davon abhängig gemacht wird, dass den bisherigen Mietparteien ein Rückkehrrecht zusteht. (Urteil 1C_759/2021)
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