Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen. (Urteile 8C_327/2022, 8C_340/2022, 8C_351/2022 und 8C_362/2022)
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