Doch keine Formfehler im Prozess gegen deutschen Finanzjongleur
BGer – Der Prozess gegen den deutschen ehemaligen Milliardär und Fondsmanager Florian Homm vor dem Bundesstrafgericht war rechtmässig. Nach Ansicht des Bundesgerichts hat das Gericht in Bellinzona keine Formfehler begangen. (Urteile zu den Entscheiden 7B_573/2023; 7B_574/2023; 7B_621/2023, 7B_622/2023 und 7B_623/2023)
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