Beiträge an Familienzulagensysteme: Steuern, Kausalabgaben oder Abgaben eigener Art?
Bemerkungen zu BGE 132 I 153
Die Finanzierung der Familienzulagen, die im Kanton Jura für Kinder Nichterwerbstätiger gewährt werden, erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber. Das Bundesgericht hat diese Lösung für unzulässig erachtet (BGE 132 I 153). Im vorliegenden Beitrag wird die bundesgerichtliche Begründung aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht kontrovers diskutiert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare