«Funktionale Äquivalenz» digitaler Rechtsgeschäfte
Ein tragendes Grundprinzip für die Beurteilung der Rechtsgültigkeit von Rechtsinstituten und Rechtsgeschäften im schweizerischen Recht
Die Blockchain-Technologie eröffnet neue Möglichkeiten, etablierte Rechtsinstitute wie Besitz oder Rechtsgeschäfte technisch funktional äquivalent umzusetzen. Die Autoren schlagen vor, ein digitales System als funktional gleichwertig zum Bestand eines Rechtsinstituts oder zur Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften anzuerkennen, wenn dieses alle inhaltlichen oder formalen Voraussetzungen erfüllen kann, die das schweizerische Recht daran knüpft. Diese Voraussetzungen sind gerichtlich überprüfbar und können gesetzlich konkretisiert werden. Dies schafft unmittelbar Rechtssicherheit und der Gesetzgeber kann sich auf das regulativ Notwendige fokussieren.
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