Citation: Arnold F. Rusch, Methoden und Ziele der Rechtsvergleichung, in: Jusletter 13. Februar 2006
Der nachfolgende Aufsatz setzt sich mit der Methode, den Zielen, den Anwendungen und Problemen der Rechtsvergleichung auseinander. Die Rechtsvergleichung bezweckt, Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen sowie deren Gemeinsamkeiten festzustellen und zu werten. Es zeigt sich, dass die Rechtsvergleichung unerwartet viele Anwendungen kennt und auf ein wachsendes Interesse stösst, als «Königsdisziplin» jedoch auch einige Ansprüche an die mit ihr befassten Juristinnen und Juristen stellt.
Table of contents
1. Problemstellung
2. Definition und Abgrenzung der Rechtsvergleichung
3. Ziele und Anwendungsbereiche der Rechtsvergleichung
4. Formen der Rechtsvergleichung: Mikro- und Makrovergleichung
5. Methode der Rechtsvergleichung
a. Fragestellung
b. Wahl der zu vergleichenden Rechtsordnungen
c. Erfassung und Auslegung des zu vergleichenden Rechts
d. Bildung einer Systematik
e. Analyse und Wertung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
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