Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte
Citation: Jurius, Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte , in: Jusletter 23. Mai 2016
BGer – Wird bei einer Person, die 60% arbeitet, eine Erwerbsinvalidität in gleicher Höhe festgestellt, erhält sie keine ganze Invalidenrente. Dies hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid entschieden. Es ändert damit die Rechtsprechung bei Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit keinen Aufgaben wie der Kinderbetreuung nachgehen. (Urteil 9C_178/2015)